Guten Tag! | Heute ist Sonntag der 26. Januar 2025 | Winterzeit : 12:58:03 Uhr | Aktuelle Entscheidung des BGH : Verhandlungstermin am 24. April 2025 um 9.00 Uhr in Sachen I ZR 160/24 (Erfolgshonorar bei Studienplatzzusage)

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Familienrecht Lexikon A - Z / Scheitern der Ehe

Scheitern der Ehe ist Voraussetzung für die Ehescheidung. Das Gesetz (§ 1566
BGB) enthält hierfür zwei unwiderlegbare Vermutungen: einjähriges Getrenntleben
und einverständliches Scheidungsbegehren (beiderseitiger Scheidungsantrag oder
Zustimmung des Antragsgegners zum Scheidungsantrag) oder dreijähriges
Getrenntleben. Trifft eine der beiden Vermutungen zu, muss das Familiengericht
nicht mehr prüfen, ob die Ehe gescheitert ist.

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