Familienrecht - Artikel zum Familienrecht
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrecht. Es regelt die Rechtsverhältnisse der
-
der Ehe -
der Lebenspartnerschaft -
der Familie
und -
der Verwandtschaft
und deren Beziehungen untereinander.
darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie
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Pflegschaft, -
Betreuung
und -
Vormundschaft.
Die Vorschriften des Familienrechts bestimmen zudem die Voraussetzungen für die Eingehung der
Ehe und der Lebenspartnerschaft sowie deren Scheidung oder Aufhebung.
Scheitert eine der zuvor genannten Beziehungen bestimmt der Gesetzgeber auch die allgemeinen
Rechtswirkungen auf
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das Güterrecht, -
den Hausrat
und -
die Ehewohnung.
Gesetzlich festgelegt sind ferner Regelungen zum
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Unterhalt
und -
Versorgungsausgleich.
Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und des Verlöbnisses
findet man gesetzliche Bestimmungen.
Weiterhin enthält das Familienrecht Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige
Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern
und über die Adoption.
Bei Streitigkeiten beziehungsweise Unstimmigkeiten in Bezug auf die Pflegschaft,
Betreuung und Vormundschaft sowie anderer Familiensachen entscheidet das Familiengericht
bzw. das Vormundschaftsgericht.
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